Liebe Mitglieder,

das neue Datenschutzgesetz der Europäischen Union, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ist jetzt in allen Mitgliedsstaaten wirksam. Auch wir als Verein sind zur Umsetzung verpflichtet.

Im Folgenden informieren wir Sie über die Punkte, die in der nächsten Mitgliederversammlung 2019 per Beschluss in unsere Satzung aufgenommen werden sollen.

 

  1. Der Verein verpflichtet sich zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu).
    Datenspeicherung: Der Verein speichert und verarbeitet personenbezogene Daten sowie die Daten zur Bankverbindung seiner Mitglieder ausschließlich zur Erfüllung der in dieser Satzung definierten Aufgaben und der Zwecke des Vereins. Alle gespeicherten sowie verarbeiteten Daten basieren auf den freiwilligen Angaben aus der Vereinsbeitrittserklärung.
  2. Personenbezogene Daten sowie die Bankverbindungen aller Mitglieder werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
  3. Meldungsverpflichtungen, Weiterleitung von Daten:Dem Hessischen Sängerbund e.V. , dem Deutschen Chorverband e.V., sowie den entsprechenden Städte- und Gemeindeverwaltungen sind wir verpflichtet angeforderte Mitgliedsdaten zu melden. Diese Institutionen sind ebenfalls der EU DSGVO verpflichtet. Der Verein beschränkt sich bei den Angaben auf die geringste mögliche Datenmeldungen. Bankverbindungen werden niemals weitergegeben.
  4. Beim Austritt von Mitgliedern werden alle betreffenden Bankdaten gelöscht. Persönliche Daten (Name, Adresse, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse) werden ebenfalls gelöscht. Archivierte Daten werden vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
  5. Durch die Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (beispielsweise Datenverkauf) ist nicht statthaft. Mit der Mitgliedschaft im Sängerkreis Darmstadt-Land e.V. sind die Mitglieder damit einverstanden, dass Fotos, die im Rahmen von Vereinsveranstaltungen entstehen, in Zeitungsberichten sowie Berichten und auf der Vereins-WEB-Seite www.saengerkreis-darmstadt-land.de veröffentlicht werden dürfen.
  6. Jedes Mitglied hat das Recht auf jederzeitige Auskunft über seine gespeicherten Daten, sowie die Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit.

 

Mit freundlichem Sängergruß

Sängerkreis DA-Land e.V.

 

Gabi Dengler

Kreisvorsitzende